Lebensmittelzusatzstoffe

Nahezu alle Lebensmittel enthalten Zusatzstoffe

Das belegte Brötchen beim Bäcker. Das Mittagessen in der Kantine. Der Schokoriegel als kleiner Snack am Nachmittag. Das Abendessen zuhause mit der Familie. Über den Tag gesehen nehmen wir immer wieder verschiedene Lebensmittel zu uns. Was nahezu alle von ihnen gemeinsam haben? Sie enthalten oftmals Zusatzstoffe, so genannte Lebensmittelzusatzstoffe, welche dem Produkt – wie es die Bezeichnung bereits vermuten lässt – zusätzlich beigefügt wurden. Die Gründe hierfür sind vielfältig, zumeist werden sie dem Produkt jedoch hinzugefügt, um aus Sicht des Herstellers die Produkteigenschaften zu verbessern, das Produkt also beispielsweise länger haltbar zu machen oder den gewünschten Geschmack noch weiter zu verstärken.

Sind Lebensmittelzusatzstoffe schädlich?

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob solche Zusatzstoffe in Lebensmitteln schädlich sind. Grundsätzlich wurden alle zurzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin geprüft, bevor sie von den Produzenten verwendet werden durften. Wenn wir also Lebensmittel zu uns nehmen, die einen oder mehrere Zusatzstoffe beinhalten, stellt dies keine Gefahr für uns dar. Dennoch sollte man – wie immer, wenn es um das Thema Ernährung geht – darauf achten, dass man sich möglichst gesund und ausgewogen ernährt. Das ist deshalb wichtig, da jede Form von einseitiger Ernährung dazu führt, dass sowohl unser Körper als auch unsere Gesundheit dadurch negativ beeinträchtigt werden.

Kurzfristig ist oftmals Übergewicht die Folge, langfristig zudem auch Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes, ein erhöhter Cholesterinspiegel oder Ähnliches. Mit anderen Worten: Prinzipiell sind Lebensmittelzusatzstoffe zwar unbedenklich, das kann sich jedoch schnell ändern, wenn man Lebensmittel, denen Zusatzstoffe beigefügt wurden, in größeren Mengen zu sich nimmt.

Ein Blick auf die in Lebensmitteln enthaltenen Zusatzstoffe

In der Europäischen Union (EU) sind zurzeit etwa 320 Zusatzstoffe für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen, in Staaten außerhalb der Europäischen Union können dagegen andere Regelungen gelten. Die Bezeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen setzt sich wie folgt zusammen: Zuerst wird der Klassenname genannt, um eine erste Einteilung vorzunehmen, anschließend erfolgt entweder eine genauere Bezeichnung des Zusatzstoffes oder ein Code, der sich aus dem Buchstaben E und einer drei- oder vierstelligen Nummer zusammen setzt – letzteres ist nicht zuletzt auch deshalb sinnvoll, da die Zusatzstoffe häufig sehr lange Namen haben. Momentan sind Lebensmittelzusatzstoffe in folgende Kategorien unterteilt:

  • Farbstoffe: E 100 – E 180
  • Konservierungsstoffe: E 200 – E 297
  • Antioxidationsmittel und Säuerungsmittel: E 300 – E 385
  • Verdickungsmittel und Feuchthaltemittel: E 400 – E 495
  • Säuerungsmittel und andere: E 500 – E 586
  • Geschmacksverstärker: E 620 – E 650
  • Süßstoffe und andere: E 950 – E 1521

Wichtig ist jedoch, dass es sich hierbei nur um eine Momentaufnahme handelt. Schließlich macht die Entwicklung keine Pause, sodass man davon ausgehen kann, dass diese Liste in wenigen Jahren mit sehr großer Wahrscheinlichkeit schon wieder deutlich länger sein wird als sie es heute ist.

Es gibt auch Ausnahmen: nicht jeder Zusatzstoff muss genannt werden

Wie so oft im Leben gibt es aber auch bei Lebensmittelzusatzstoffen die eine oder andere Ausnahme. So müssen zum Beispiel Zusatzstoffe, die nur während der Herstellung des Produktes eingesetzt werden, also kein Bestandteil des fertigen Produktes mehr sind, nicht angegeben werden. Ebenso muss bei Produkten, deren Verpackungsoberfläche eine Größe von 10 cm² nicht überschreitet, keine Auflistung erfolgen, welche Zusatzstoffe darin enthalten sind, da hierfür nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. Ähnlich verhält es sich auch bei Lebensmitteln, die lose, sprich ohne eine Verpackung, angeboten werden. Die wohl am weitesten verbreiteten Beispiele dafür sind Backwaren in der Bäckerei oder Speisen, die man in der Kantine, an der Imbissbude oder im Restaurant erhält. An diesen Orten werden die beinhalteten Zusatzstoffe in der Regel auf Hinweistafeln und Schildern oder in der Speisekarte aufgeführt.

Ist es möglich, auf Lebensmittel ohne Zusatzstoffe zu verzichten?

Der eine oder andere stellt sich nun sicherlich die Frage, ob und wenn ja wie es möglich ist, weniger Lebensmittelzusatzstoffe zu sich zu nehmen. Möglichkeiten gibt es viele, letztlich hängt dies aber vor allem von der individuellen Ernährungsweise und vom Aufwand ab, den man hierfür auf sich nehmen möchte. Ein guter Weg ist, künftig weniger Fertiggerichte zu kaufen und stattdessen die einzelnen Lebensmittel zu erwerben, aus denen das gewünschte Gericht dann selbst zubereitet werden kann. Hierbei sollte man darauf achten, dass man möglichst frische Produkte aus der Region bezieht, die darüber hinaus noch nicht weiter verarbeitet sein sollten. Eine weitere Möglichkeit ist, sich für Bio-Produkte zu entscheiden, da diese generell nicht so viele Zusatzstoffe enthalten dürfen wie andere Lebensmittel. Weiterhin ist es ratsam, darauf zu achten, dass man nur selten Lebensmittel konsumiert, die Süßstoffe, Aromen und Geschmacksverstärker beinhalten, nicht zuletzt auch deshalb, um den eigenen Körper nicht zu täuschen. Aber auch dann, wenn in den Lebensmitteln verschiedene Zusatzstoffe enthalten sind, ist es möglich, deren Auswirkungen gering zu halten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man die entsprechenden Lebensmittel auf einer Kochplatte erhitzt, da sich durch die Hitze zum Teil die Zusammensetzung von Lebensmitteln verändert.

Der Lebensmittelhandel muss Allergene auszeichnen

Seit geraumer Zeit ist der Lebensmittelhandel dazu verpflichtet enthaltene Allergene in Lebensmitteln auszuzeichnen. Kommt vor allem den Verbrauchern zugute, die unter eine Lebensmittelallergie leiden. Bei solchen Personen können nämlich schon geringste Spuren von Allergenen für die Gesundheit gefährliche Symptome auslösen.

Beschreibungen auf der Packung sowie Informationen bezüglich Allergene bei unverpackter loser Ware, sind für Allergiker/innen bei der Kaufentscheidung von Vorteil. Nicht ganz so verständlich ist die Lage, wenn es um einen allgemeinen Hinweis geht, der auf eventuelle Spuren von allergenen Lebensmittel hinweist. Durch diese Maßnahme sichern sich Herstellerfirmen ab, die Hinweise sind allerdings bei Allergiker/innen umstritten und machen den Einkauf nicht unbedingt leichter.

Bekundungen auf der Verpackung

Betroffene Personen die unter Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten leiden, sind beim Kauf von Lebensmitteln auf zuverlässige Informationen über die Beschaffenheit der Lebensmittel angewiesen. Bei verpackten Lebensmitteln gibt es zwei Möglichkeiten der Information.

Diese sollten allerdings nicht verwechselt werden:

– Kennzeichnung von Allergenen – diese beinhaltet die Zutaten, welche zu den allermeisten Allergenen zählen. Dieser Hinweis ist Vorschrift für alle verpackten Lebensmittel. Allerdings sind auch bei losen Waren Aufzeichnungen dieser Art erforderlich.

– Hinweise auf Spuren für Allergiker, die aussagen, dass mögliche Kontamitationen mit Allergenen möglich sind. In diesem Fall lautet die Beschreiibung meistens „Kann Spuren von………….enthalten“.

In diesem Fall handelt es sich um eine freiwilige Bekanntmachung des Anbieters die nicht zwingend vorgeschrieben ist. Eine Zusatzliste dagegen ist verordnet, da mehr als 90 Prozent der Zutaten Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen, daher kennzeichnungspflichtig:

– Glutenhaltiges Getreide – Weizen und verwandte Arten wie Dinkel, Roggen, Gerste etc.
Krebstiere
– Eier
Fisch
– Erdnüsse
– Soja
Milch und Produkte aus Milch, inklusive Laktose
– Nussarten wie Haselnüsse, Paranüsse und dergleichen
– Sulfite
– Weichtiere

Die Liste könnte endlos lang weitergeführt werden!

Liste von Zutaten mit bezeichnenden Allergenen

Erzeugnisse dieses Typs sowie Zutaten müssen in der Zutatenliste namentlich erwähnt werden, oder alternativ unübersehbar als „Weizen“ oder „Erdnuss“ und nicht als „glutenhaltiges Getreide“ gekennzeichnet sein. Menschen, die kein Gluten konsumieren dürfen, sollten deshalb unbedingt sämtliche glutenhaltigen Getreidesorten kennen. Selbst wenn Allergene nur als Hilfsstoffe für Aromen zum Einsatz kommen, müssen sie Erwähnung finden.

Damit Allergiker allergene Bestandteile ohne Probleme in der Liste von Zutaten ausfindig machen können, werden diese extra kenntlich gemacht. Zum Beispiel kursiv, fett oder farbig wiedergegeben.
Bei Lebensmitteln wo kein Verzeichnis von Zutaten vorgeschrieben ist, sind Hinweise enthalten wie zum Beispiel „enthält, beinhaltet, ist belastet usw. Bei Wein ist in der Regel auf dem Etikett der Hinweis aufgebracht „enthält Sulfite“. Ergibt sich allerdings schon aus der Bezeichnung des Lebensmittels der Hinweis, dass Allergene enthalten sind, sind keinerlei weiteren Hinweise oder Angaben vorgeschrieben.
Typisches Beispiel dafür – Haselnusslikör enthält Haselnuss, weitere Hinweise unnötig.

Bloßlegung bei losen Produkten

Selbst bei loser Ware muss bei bestimmten Waren wie Back- und Fleischwaren Auskunft über Allergene erteilt werden. Vor allem in Gaststätten und Kantinen sollte dieser Aufforderung nachgegangen werden. Das ist unter anderem machbar durch Schilder auf den Lebensmitteln, anahnd eines Anschlages, auf Speise- und Getränkekarten oder im Preisaushang. Mündliche Auskünfte diesbezüglich sind ebenfalls möglich, allerdings sollte in diesem Fall durch ein Schild darauf hingewiesen werden. Nicht zu vergessen, dass in diesem Fall stets eine schriftliche Dokumentation vorhanden sein muss, die Verbraucher/innen jederzeit, auf Anfrage einsehen können.

Spurenhinweis mit dem Vermerk „Kann mit Spuren behaftet sein“

In Abweichung zur verordneten Kennzeichnung was Allergene angeht, handelt es sich bei dem extra „Hinweis auf Spuren“ separat um Bestandteile, die nicht in Übereinstimmung mit der Rezeptur, sondern unbeabsichtigt durch Kontamination in die Lebensmittel gelangt sind.

Werden bei der Herstellung von Süßwaren Nüsse begegeben, so können durchaus auch davon Spuren in Lebensmitteln ankommen, die laut Rezept ohne Nüsse angerichtet werden, unter anderem in Vollmilchschokolade. In diesem Fall gebrauchen Unternehmen die Erklärung: „Kann Bestandteile von Nüssen enthalten“. Damit sind sie vor Haftungsansprüchen geschützt. In der Regel sind diese Angaben rechtlich nicht fix und so können vergleichbare Waren, trotz allem Verunreinigungen mit enthaltenen Allergenen aufweisen. Mitunter wird oftmals als reine Vorsichtsmaßnahme eine Liste erwähnenswerter Allergenspuren mit aufgenommen, die allerdings nicht auch darin enthalten sein müssen.

Wie laufen Prüfungen ab?

Zuständige Lebenmittelüberwachungsämter führen in gewissen Zeitabschnitten Stichproben durch, die Anzahl richtet sich dabei nach Höhe möglicher Risiken. Um das auszukundschaften werden Betriebe erfasst und in Risikokategorien unterteilt. Werden Probleme festgestellt, werden umgehend weitergehende Kontrollen ausgeführt , sowie wenn notwendig weitergehende Maßnahmen absolviert.

Solche Stichproben beziehungsweise Kontrollen werden von geschulten Lebensmittelchemikern und entsprechend geschulten Kontrolleuren durchgeführt. Diese zuständigen Personen entnehmen Proben und leiten diese weiter in Labors zur Analyse und Begutachtung. So werden Jahr für Jahr regelmäßig 400000 Proben untersucht und beurteilt. Die Art der Probe wird vom Gesetzgeber bestimmt, um gerichtsfeste Daten zu erlangen. Dabei werden die Proben auf mögliche Keime untersucht, beanstandete Produkte umgehend aus dem Handel entfernt. Genauso werden auch Auszeichnungen und Deklarationen auf ihre Richtigkeit hin überprüft.

Mögliche zu erwartende Strafen

Wer gegen die Hinweispflicht bezüglich Auszeichnung von Allergenen verstößt, der muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Während es bei einem einmaligem Verstoß oft bei einer Ermahnung bleibt, kann es im Wiederholungsfall ein teurer Spaß werden. Sind mit Allergene enthaltene Waren nicht dementsprechend deklariert und ein Konsument nimmt gesundheitlichen Schaden, kann diese Ordnungswidrigkeit mehrere tausend Euro Geldstrafe bedeuten. Bei mehrmaligen Verstößen ist unter Umständen, bei ernsthafter gesundheitlicher Beeinträchtigung von Personen, eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren im Bereich des möglichen.

Fazit: Es liegt im Interesse von Personen die keine Allergene vertragen, als auch im Interesse von Lebensmittelherstellern, dass auf eine korrekte Auszeichnung diesbezüglich Wert gelegt wird. Laut Einschätzung der Verbraucherzentrale ist die vorgeschriebene Kennzeichnung von Allergenen bei verpackten und losen Produkten eine gute Sache und überaus wichtiger Hinweis für Menschen die unter Lebensmittelunverträglichkeit leiden.

Bei losen Artikeln dieser Art ist eine mündliche Auskunft darüber vollkommen ausreichend. Allerdings sollte in solch einem Fall stets eine Dokumentation zur Verfügung stehen und Kunden/innen auf Wunsch Einsicht erhalten können.

Von dieser Möglichkeit machen allerdings wenige Verbraucher Gebrauch. Daher sollte die mündliche Auskunft genauso zuverlässig sein, wie ein schriftlicher Hinweis, wenn es Lebensmittel betrifft. Auch sollte zuständiges Personal dementsprechend Erfahrung besitzen und geschult sein. Ziel ist es letztendlich, dass Kunden gefahren- und bedenkenlos Lebensmittel einkaufen und auch genießen können. Nur zufriedene Kunden bleiben Ihrem Lebensmittelhändler treu und sorgen für dessen Zukunft.

Fälschung von Lebensmitteln

Die organisierte Kriminalität mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nimmt stetig zu und ist das zweit-lukrativste Geschäft neben dem Drogenhandel. Auch Deutschland ist davon betroffen.

Die nach Bundesregierung geäußerten „hohen Gewinne“, die einer italienisch organisierten kriminalen Gruppe zurechenbar sind, werden durch gefälschte Lebensmittel erzielt. So werden Bio-Produkte als solche deklariert, die den Anforderungen nicht entsprechen. Wie hoch die Umsätze mit minderwertigen Lebensmitteln gewonnen werden, sei jedoch unklar.

Das Risiko aufzufliegen, ist vergleichsweise gering. Gefälschte und gepanschte Produkte, wie beispielhaft Olivenöle, und dessen Vertriebskanäle, sind im Dunkeln verborgen. Um die Lebensmittelsicherheit aufrecht zu erhalten, werden EU-weite Kontrollen durchgeführt.

Trinkwasser optimieren

Trinkwasser ist für Mensch und Tier von höchster Wichtigkeit. Wir können ohne Trinkwasser keine drei Tage überleben und benötigen rund 2 – 2,5 l Wasser täglich nur für die Aufrechterhaltung der körperlichen Prozesse und die Zellgesundheit. Die Zubereitung unserer Lebensmittel erfordert ebenfalls Trinkwasser und auch für die Körperpflege wenden zumindest Bewohner der westlichen Industrieländer viel Wasser auf.

In Deutschland sind es rund 127 l Wasser täglich, die verbraucht werden – und dabei haben die wassersparenden Bundesbürger es immerhin geschafft, ihren Bedarf in den letzten dreißig Jahren um rund 20 l pro Tag und Person zu drosseln. Dennoch, es wird viel verbraucht und auch getrunken. Denn die Deutschen gehen davon aus, dass sie ihr Leitungswasser unbedenklich zu sich nehmen können.

Wie gut ist unser Trinkwasser wirklich?

Die Qualität des Trinkwassers in Deutschland gilt als gut. Aber stimmt das so unbesehen? Was man sagen kann, ist immerhin, dass es ständig kontrolliert wird. Die ungefähr 6.000 Wasserwerke in Deutschland müssen nämlich die Vorgaben der sogenannten Trinkwasserverordnung einhalten. Zu diesem Zweck wird oft geprüft. Deutsches Leitungswasser gilt als das meist geprüfte.

Aber was wird da genau geprüft?

Die Trinkwasserverordnung legt für Verunreinigungen des Wassers zwar Grenzwerte vor, dazu muss man allerdings sagen, dass manche Verunreinigungen im Wasser eigentlich überhaupt nichts zu suchen hätten. Auch nicht in geringen Mengen. Und manche Substanzen kommen in der Verordnung von 2001 noch gar nicht vor – weil sie nicht an die zunehmende Belastung des Grundwassers angepasst wurde. Landwirtschaft, Industrie und Endverbraucher führen dem Wasserhaushalt Schadstoffe wie Arzneimittel, Hormone und Pestizide zu.

Diese Belastungen fallen regional unterschiedlich aus. Hinzu kommen Verunreinigungen beispielsweise aufgrund veralteter Leitungen. Ein Abkochen des Wassers macht angesichts der Tatsache, dass dadurch chemische Verunreinigungen nicht beseitigt werden, keinen Sinn.

Da sich das herumgesprochen hat, tragen Deutsche kistenweise Mineralwasser heim. Hier fallen Zeit, Geld und Plastikmüll an, obwohl es eine einfachere Lösung gibt – nämlich Wasserfilter.

Trinkwasser filtern ist ökonomisch und ökologisch die beste Methode!

Wasserfilter reinigen das Leitungswasser nicht nur durch ein System biologischer und mineralischer Filterkomponenten. Sie vitalisieren es überdies. Denn das Wasser läuft über Strata, die sich durchaus mit dem natürlichen Bachlauf über Kiesel, Erde, Holz vergleichen lassen. Das belebt das Wasser und gibt ihm seinen von der Natur vorgesehenen Wohlgeschmack zurück.

Aufwendig sind Filter für das Trinkwasser nicht. Die Modelle, die derzeit im Handel sind, unterscheiden sich nach Bedarf und Einsatzbereich in Auftisch- und Untertisch-Anlagen, die für verschiedene Bedarfe konzipiert sind. Sogar Reisefilter, die einfach auf den Wasserhahn aufgesteckt werden, sind verfügbar. Da die Filterkartuschen nur alle paar Monate gewechselt werden, sind Wasserfilter außerdem kostengünstiger als gekauftes Mineralwasser.

Die Installation ist nicht aufwendig und kann in vielen Fällen sogar in Eigenarbeit vorgenommen werden. Mit einer geringen Investition rückt sauberes, wohlschmeckendes Leitungswasser zum Greifen nahe. Und über mögliche gesundheitliche Belastungen durch chemische oder pharmakologische Rückstände im Wasser muss man sich dank des Wasserfilters auch keine Gedanken mehr machen!

Laut WHO sterben 400.000 Menschen weltweit an verdorbenen Lebensmitteln

Ernüchternde Fakten, die am ersten internationalen Tag der Lebensmittelsicherheit durch die WHO präsentiert werden. Nach deren Angaben sterben rund 400.000 Menschen weltweit an verdorbenen Lebensmitteln, die durch Keime, Bakterien oder chemischen Substanzen belastet sind. Die Anzahl der Personen, die durch den Verzehr von belasteten Lebensmitteln erkranken, ist weitaus höher. Die ermittelten Daten sind im Grunde jedoch nur die „Spitze des Eisbergs“. Eine Lebensmittelvergiftung tritt schnell ein. ( Querverweis: Lebensmittelvergiftung: Symtome, Hausmittel und Vorbeugung )

Aufklärung und Bewusstseinsstärkung

Das Bewusstsein von verdorbenen Lebensmitteln muss bei Regierungen, Produzenten, Frachtführern und Verbrauchern gestärkt werden. Die globale Zusammenarbeit und Lebensmittelproduktion erfordert eine Sensibilisierung der Thematik  in allen Bereichen. „Vom Bauernhof bis zum Teller“ müssen alle Beteiligten mithelfen, saubere Nahrung den Konsumenten bereitstellen zu können, so stellt Chef der WHO Adhanom Ghebreyesus klar.

Einsparungen durch Aufklärung möglich

Jeder investierte Euro in die Aufklärung und Vermeidung von verdorbenen Lebensmitteln führt im Endeffekt zu einer Einsparung von Krankheits- und Ausfallkosten. So werden die Ausfälle in den Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen auf 95 Milliarden Dollar pro Jahr beziffert.

Fazit:

Die Aufklärung und das notwenige Erinnern an die Problematik sind schon längst überfällig. Weiter müssen entsprechende Sicherheitssysteme bei der Lebensmittelproduktion implementiert werden, die auf Regierungsebene beschlossen werden müssen.

Lebensmittelherkunft wichtiger als Tierschutz

Herkunft der Lebensmittel 

In einer global vernetzten Welt mit ausgeprägten Handelswegen und Herkünften ist die Frage nach der Herkunft der Lebensmittel, die im Einkaufwagen landen, laut einer Umfrage gefragter denn je. Für knapp 60 Prozent aller deutschen Staatsbürger ist der Ursprung der Lebensmittel wichtiger als der Preis und somit nach dieser Erkenntnis ein entscheidendes Auswahlkriterium.

Tierwohl und ethische Bedenken

Nach den Umfrageergebnissen her ist in Deutschland das Tierwohl weniger wichtig für den Einkauf. So waren es lediglich 35 Prozent, die Angaben, dass Tierwohl auch ein Einkaufskriterium darstellt.

Lebensmittelsicherheit

Bei der Lebensmittelsicherheit ist die Sorge augenscheinlich am Größten. Belastete Lebensmittel sind weiterhin den Konsumenten ein Dorn im Auge. So informieren sich regelmäßig über 60 Prozent aller Deutschen über mögliche Lebensmittelrisiken im Fernsehen und Internet.

Plastikteile in Lebensmittel – Rückruf von gehackten Tomaten

Nicht selten passieren Fehler in der Herstellung und Verarbeitung von Produkten. Insbesondere bei Lebensmitteln kann dies zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn diese konsumiert werden. Aus diesem Grund greifen entsprechende Rückholaktionen seitens der Hersteller und der Lebensmittelindustrie, um den Verbraucher vor Schäden zu schützen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit gibt hier ebenfalls entsprechende Warnungen raus.

Wegen Fremdkörper in gehackten Tomaten, die in Dosen vom italienischen Lebensmittelhersteller Specialità Italiane srl verkauft werden, wird die entsprechende Charge mit der Nummer L327NDB 6A-31/12/2020 SI LB 224 zurück gerufen. Das Produkt nennt sich “Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikom, 400g” und hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum zum 31.12.20.

Das Bundesamt hat hier ebenfalls bereits reagiert und wegen möglicher Verletzungsgefahr beim Verbraucher eine Warnmeldung heraus gegeben. Die entsprechende Charge darf keinesfalls konsumiert werden.

Hier in Deutschland wird das Produkt insbesondere bei Lidl vertrieben, die bereits möglicherweise betroffenen Dosen aus dem Sortiment genommen haben. Ein Umtausch der Ware ist jederzeit Filialübergreifend möglich.

Verseuchte Eier – das Fipronil-Desaster

Rührei, Omelett oder das klassisch hart gekochte Ei – ein beliebtes Nahrungsmittel auf deutschen Frühstückstischen. Doch viele Landwirte nutzen das schädliche Fipronil als Schädlingsbekämpfungsmittel mit gefährlichem Ausmaß.

In den letzten Jahren ist die Zunahme der Missstände zum fragwürdigen Einsatz des Insektizid Fipronil festgestellt worden. Auch in Zukunft könnten entsprechende Unstimmigkeiten auftreten und zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung führen.

Für Umweltschützer und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ist klar, dass es sich um tiefgründige Missstände und langfristiger Probleme handelt. Die Versuchung der Landwirte, auf günstige aber kritische Mitteln zurück zu greifen, ist groß. Zudem spielt die Komplexität der Lebensmittelerzeugung eine tragende Rolle. Nicht selten werden Fremdunternehmer für die Saison hinzugezogen oder für Teilaufgaben beauftragt.

Der Verbraucher ist verunsichert – darf ich noch Eier konsumieren?

Die auftretenden Skandale verunsichern Verbraucher, denn über die Auswirkungen ist relativ wenig bekannt. Fipronil hat jedoch einige gefährliche Eigenschaften und kann sich unter Umständen in das menschliche Gewebe einlagern.

Nach Expertenmeinung und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestehe keinen Grund für eine gesundheitliche Panik, sofern die Grenzwerte nicht überschritten werden.

Hier müsse man bereits als Erwachsener sieben Eier am Tag aus einer höchst belasteten Charge konsumieren, dass praktisch unmöglich erscheint. Für Kinder fallen die Werte geringer aus.

Fipronil führt nach Angaben weder zu Reizungen der Augen oder Haut, noch löe es allergische Reaktionen aus. Weiter ist nach aktuellem Kenntnisstand weder DNA-gefährdend, noch krebserregend.

Dennoch: Das Kontaktgift hat durch seine Temperaturbeständigkeit die Eigenart, dass dieser beim Kochen oder Braten nicht zerfällt. So ist das Schädlingsmittel gegen Läuse, Milben und Parasiten zudem nicht bei Nutztieren anzuwenden, die für den Verzehr gedacht sind.

Bei regelmäßigem Verzehr kann sich das Insektizid im Körper ansammeln, dass nur über die Galle ausscheiden lässt.

Der Lebensmittelhandel reagiert schleppend

In allen Bundesländern sind verseuchte Eier aufgefunden worden. Das ist nicht verwunderlich, denn der Bedarf an Eiern wird aus Importen der Nachbarländer sichergestellt. So sind wohl insgesamt über zehn Millionen belastete Eier aus den Niederlande in die Regale der Supermärkte gelangt.

Der Lebensmittelhandel ist sehr komplex und schwer einzuschätzen, zudem brodelt es an allen Ecken und Kanten.

Konsumenten können beim Discounter Aldi vorzeigbar die Eier zurückgeben, die als einzigste Kette die Möglichkeit offeriert. Andere Mitbewerber fordern Garantien und Laborergebnisse, um der Lebensmittelsicherheit entgegen zu kommen.

Aufgabenverteilung für die Lebensmittelsicherheit

Für Verbraucher und dem Lebensmittelhandel spielt die Thematik der Lebensmittelsicherheit eine tragende Rolle. Zur Wahrung bestehender Vorschriften und Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit inklusive der Risikobewertung sind zahlreiche Akteure eingebunden.

Zahlreiche Behörden und Institutionen tragen eine fundamentale Funktion, um Lebensmittel sicherer zu gestalten. Um hier eine entsprechende Transparenz zu bieten, stellen wir die wichtigsten Grundpfeiler vor.

Die Behörden der Bundesländer

Die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Diese werden vom Ministerium oder der zuständigen Senatsverwaltung verzahnt.

Für die Lebensmittelüberwachung entnehmen die Veterinärämter entsprechende Proben der angesiedelten Betriebe vor Ort und prüfen festgelegte Regelwerke. Dabei erstrecken sie die behördlichen Kontrollen über alle Stufen der Lebensmittelerzeugung. Landwirte, Hersteller und Beförderunginstanzen werden ebenso kontrolliert wie Lebensmitteldepot und Gastronomie.

Eine in der Regel vordefiniertem Turnus werden die Betriebe ohne Vorankündigung besucht. Auch Hinweise aus der Bevölkerung werden für einen unangekündigten Kontrollbesuch genutzt.

Die Betriebe, die häufiger negativ in Augenschein genommen worden sind, werden engmaschiger überprüft.

Eine Überprüfung durch die Behörde erstreckt sich über die gesetzlichen Vorschriften bis hin zu hygienischen Verhältnissen in der Herstellung, Verarbeitung oder anderweitigem agieren mit Lebensmitteln. Gesucht werden insbesondere nach schädlichen Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, krankheitserregenden Keimen oder anderweitige Stoffe, die in der Lebensmittelindustrie nichts verloren haben. Weiter werden ebenfalls die Kennzeichnung und Zusammensetzung der für den Verzehr bestimmten Produkten überprüft.

Das Bundesministerium ( für Ernährung und Landwirtschaft )

Vorbeugender Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung fallen in die Aufgaben des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hier werden unter anderem die umwelt- und tiergerechte Erzeugung sichergestellt, dass zu den drei Hauptzielen des Ministeriums gehört.

Unterteilt in den Geschäftsbereichen der Risikobewertung ( Bundesinstitut für Risikobewertung ) und dem Verbraucher- und Lebensmittelsicherheit ( Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ) stellt das Ministerium eines der wichtigsten Grundpfeiler der Lebensmittelsicherheit dar.

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das Bundesamt ist als eines der unterteilten Geschäftsbereichen des Ministerium eine koordinierende Stelle. Die Mitwirkung an allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Überwachungsprogrammen stellt eine Schnittstelle dar. Als nationale Kontaktstelle findet das Bundesamt sich eingegliedert in einem Schnellwarnsystem für Lebensmittelerzeugnisse und Futtermittel wieder.

Die Bereitstellung von Maßnahmen soll zudem die möglichen Risiken für Konsumenten und den wirtschaftlichen Schaden des Lebensmittelhandels reduzieren.

Bundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut erarbeitet und bewertet als anerkannte und internationale Stelle Fragen, Stellungnahmen und Analysen Rund um den gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit.

Basierend auf Risikoeinschätzungen und Vorschlägen werden Bewertungen öffentlich transparent und nachvollziehbar zur Verfügung gestellt.

Die Zollbehörde

Im internationalen Lebensmittelhandel passieren ausländische Produkte die deutsch Grenze und gelangen in die Supermärkte. Die Überprüfung der Lebensmittel an der Grenze finden durch die Zollämtern statt. Lebensmittel, die nicht den gesetzlich verankerten Anforderungen standhalten, werden entweder vernichtet oder an der Grenze abgewiesen.

Weitere Stellen zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit

Darüber hinaus ist die EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt erwähnenswert.

Diese Stellen sind auf Europäischer Ebene für die öffentliche Gesundheit und Umsetzungsprüfung in Angelegenheiten des Tierschutzes oder Lebensmittelsicherheit zuständig.

Weiter ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority – kurz: EFSA) eine beratende Stelle mit wissenschaftlich basierten Analysen und Informationen um die Orientierung der Rechtssetzung in der EU zu bieten.

Scroll to top