Lebensmittelwarnung

Lebensmittelwarnungen – Produktrückrufe & Warnhinweise ernst nehmen

Lebensmittel, aber auch andere Produkte, die unmittelbar in Kontakt mit Lebensmitteln oder mit dem Körper kommen, unterliegen besonderen Sicherheitsauflagen. Verunreinigungen oder Fremdkörper, die gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen, darf es nicht geben. Das kontrollieren die zuständigen Behörden – und die Qualitätskontrollen der Hersteller. Bemerken Verbraucher oder Behörden verdächtige Komponenten, werden Lebensmittelwarnungen ausgesprochen. Fällt dem Hersteller selbst bei regelmäßigen Tests ein Missstand, kann er durch  Rückrufaktionen Personen- oder Sachschäden vermeiden.

Lebensmittelwarnungen: Darum sollten sie unbedingt beachtet werden

Wenn vor Speisen, Getränken oder Kosmetika gewarnt wird, handelt es sich nicht um Bagatellen. Eine Lebensmittelwarnung soll unter Umständen schwere Schäden verhindern – bis zu lebensverändernden Erkrankungen oder Todesfällen. Die Warnungen der Behörden, die öffentlich einsehbar sind, sind deshalb nicht als zwanglose Vorschläge zu verstehen. Sie stehen keinesfalls auf einer Stufe mit dem Konsum von Produkten, die einen oder zwei Tage über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus sind. Wer eine Lebensmittelwarnung in den Wind schlägt, riskiert ernste Konsequenzen.

Akuelle Lebensmittelrückrufe und Warnhinweise

  • Produktbezeichnung: Gefüllte Datteln mit Walnusskern Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Inverkehrbringer: EDEN Fruits GmbH Grund der Warnung: Verletzungsgefahr für Mund- und Rachenbereich, die Speiseröhre sowie den Magen-Darm-Trakt durch Glassplitter. Betroffene Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
  • Produktbezeichnung: Teffmehl Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Bauck GmbH, Duhenweitz 4, 29571 Rosche Grund der Warnung: Überhöhter Gehalt an Atropin und Scopolamin Betroffene Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, […]
  • Produktbezeichnung: Mix Lolo Gelee-Becher, 550g, Süßwaren in Minibechern Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Cham Star Firas Abdullah e.K. Borsigstr. 7 41541 Dormagen Grund der Warnung: Aufgrund der besonderen Applikationsform und Größe des Erzeugnisses kann im Einzelfall […]
  • Produktbezeichnung: K-Classic Knuspriges Popcorn süß 120g Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): XOX Gebäck GmbH Hanomagstraße 28 D-31867 Lauenau Grund der Warnung: erhöhte Gehalte an Tropanalkaloide Betroffene Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, […]
  • Produktbezeichnung: Shan Chapli Kabab – Würzmischung Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): IDEAL CASH & CARRY – Großhandel für asiatische Lebensmittel Bertha-von-Suttner-Str. 2 64560 Riedstadt Grund der Warnung: Nachweis von 2-Chlorethanol Betroffene Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, […]
  • Produktbezeichnung: Getrocknete Mu-Err Pilze (moc nhi kho) Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Tinh Son Handel GmbH Leipzig Grund der Warnung: Mikrobiologische Verunreinigung mit Salmonellen Betroffene Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Produktbezeichnung: geräucherte Knackwurst im Ring geräucherte Knackwurst im Ring, mit Knoblauch Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Fleischerei Grund Eugenschacht 9 04617 Starkenberg/OT Großröda Grund der Warnung: Listeria monocytogenes Betroffene Länder: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  • Produktbezeichnung: Daim 2er Riegel Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Genuport Trade GmbH Gutenbergring 60 22848 Norderstedt Grund der Warnung: Die oben genannte Charge weist keine deutsche Kennzeichnung auf. Es ist daher nicht ersichtlich welche Allergene das […]
  • Produktbezeichnung: Pepper Hot Ground, Marke Afroase Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Inverkehrbringer: Asia Express Food Grund der Warnung: Allergen Erdnuss (Eiweiß) wurde nachgewiesen, obwohl dies nicht deklariert wurde. Betroffene Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, […]
  • Produktbezeichnung: Koska Sade Helva Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Belinay Feinkost GmbH Riedemannstr. 2 28239 Bremen Grund der Warnung: Salmonellen Betroffene Länder: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
  • Produktbezeichnung: Pistazienkerne geröstet / und gesalzen und Pistazienkerne-Beerenmix Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): PL Food GmbH Kesselflickerstr. 10 21493 Lanken / Elmenhorst Grund der Warnung: In den genannten Chargen der hier genannten Produkte wurden Pistazienkerne mit […]
  • Produktbezeichnung: NORDSEE Backfisch 170g + 40ml Remoulade Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Homann Feinkost GmbH Heinrich-Hamker-Str. 20 49152 Bad Essen Grund der Warnung: In einer Vorstufe der Produktion kam es in sehr seltenen Einzelfällen durch ein […]

Das sind die Gründe für eine Lebenmittelwarnung & Produktrückruf

Da offizielle Warnungen und Rückrufaktionen immer mit erheblichem Aufwand und Umsatzeinbußen einhergehen, entschließen sich weder Behörden noch Hersteller leichtfertig, diesen Weg einzuschlagen. Wird also gewarnt, können Verbraucher davon ausgehen, dass entweder schädliche Zusätze oder der sogenannte „Ekelfaktor“ dafür verantwortlich sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Glasscherben oder -splitter
  • Kunststoffteile
  • Metallspäne
  • Gefährliche Bakterien wie Salmonellen
  • Tote Insekten, Nager u.ä. in Lebensmitteln bzw. deren Verpackungen
  • Andere Verunreinigungen, etwa Haare, oder Chemikalien bzw. Pestizide

Eine tote Maus in der Cornflakespackung ist fies – aber nicht unbedingt lebensbedrohlich. Ganz anders sieht es aus, wenn eine Verunreinigung durch E-Coli oder Salmonellen festgestellt wird. Das kann Leben gefährden.

So funktioniert der Lebensmittelrückruf: Ablauf, Eigenkontrolle und Rechtliches

Für die Sicherheit der hergestellten und verkauften Lebensmittel haftet zunächst der Erzeuger. Da die Sanktionen bei fahrlässigem Handeln beachtlich sind, sind in Unternehmen in der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie Standards zur Wahrung der Qualität und zur Lebensmittelsicherheit implementiert. Diese sehen regelmäßige Prüfungen inhouse vor. Kommt es dennoch zu Beeinträchtigungen, wird zwischen Rückruf und Rücknahme unterschieden.

Eine Rücknahme findet dann statt, wenn die Produkte noch nicht an Endkunden herangetragen wurde. Der Hersteller informiert seine Vertriebspartner und holt die betroffenen Posten zurück zur Vernichtung.

Ein Lebensmittelrückruf wendet sich an Verbraucher, wenn die jeweiligen Erzeugnisse schon in Umlauf sind. Der Hersteller muss in Zusammenarbeit mit den Vertriebspartnern wie Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften, aber auch Onlineshops, Kunden zuverlässig und öffentlich informieren – und das über ein breites Spektrum von Kanälen:

  • Aushänge
  • Print-Anzeigen
  • Pressemeldungen
  • Soziale Netzwerke

Die Lebensmittelbehörden verfolgen den Ablauf und schalten sich ein, wenn die Kommunikation aus ihrer Sicht unzureichend ist, um Schaden vom Verbraucher abzuwenden.

Verbraucherschutz als oberste Priorität: Rückgabemöglichkeiten im Handel & Erstattungsrichtlinien

Ist der Lebensmittelrückruf angelaufen, können Kunden die betroffenen Produkte zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet – bisweilen auch ohne Belege und nicht am Ort des ursprünglichen Einkaufs. Die Informationen zum Ablauf sollten nicht nur durch den Hersteller selbst, sondern auch im Ladengeschäft und über die genannten Kanäle übermittelt werden, so dass Endverbraucher wissen, wie sie mit kontaminierten Lebensmitteln und vergleichbaren Konsumgütern verfahren.

Schlussfolgerung: Aktuelle Lebensmittelwarnungen beachten

Lebensmittelwarnungen sind keine Bagatelle! Eine Rückrufaktion ist für alle Beteiligten aufwendig und wird nur dann eingeleitet, wenn sie berechtigt ist. Als Verbraucher kann man sich online – auf dieser Website – oder auch mit speziellen Warn-Apps informieren und dann das Recht auf Rückgabe und die Kostenerstattung wahrnehmen. Im Interesse der eigenen Gesundheit!

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