Lebensmittelwarnung

Lebensmittelwarnungen – Produktrückrufe & Warnhinweise ernst nehmen

Lebensmittel, aber auch andere Produkte, die unmittelbar in Kontakt mit Lebensmitteln oder mit dem Körper kommen, unterliegen besonderen Sicherheitsauflagen. Verunreinigungen oder Fremdkörper, die gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen, darf es nicht geben. Das kontrollieren die zuständigen Behörden – und die Qualitätskontrollen der Hersteller. Bemerken Verbraucher oder Behörden verdächtige Komponenten, werden Lebensmittelwarnungen ausgesprochen. Fällt dem Hersteller selbst bei regelmäßigen Tests ein Missstand, kann er durch  Rückrufaktionen Personen- oder Sachschäden vermeiden.

Lebensmittelwarnungen: Darum sollten sie unbedingt beachtet werden

Wenn vor Speisen, Getränken oder Kosmetika gewarnt wird, handelt es sich nicht um Bagatellen. Eine Lebensmittelwarnung soll unter Umständen schwere Schäden verhindern – bis zu lebensverändernden Erkrankungen oder Todesfällen. Die Warnungen der Behörden, die öffentlich einsehbar sind, sind deshalb nicht als zwanglose Vorschläge zu verstehen. Sie stehen keinesfalls auf einer Stufe mit dem Konsum von Produkten, die einen oder zwei Tage über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus sind. Wer eine Lebensmittelwarnung in den Wind schlägt, riskiert ernste Konsequenzen.

Akuelle Lebensmittelrückrufe und Warnhinweise

  • Produktbezeichnung: Thai Waffelröllchen „Durian“ Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Inverkehrbringer: AsRopa Food GmbH Postfach 103624 20025 Hamburg Tel.: +49 40 361 66 800 hergestellt in Thailand Grund der Warnung: Aufgrund erhöhten Werten von 3-Monochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) und […]
  • Produktbezeichnung: Gefüllte Vollmilchschokolade, Sorte Joghurt 100g Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Alfred Ritter GmbH & Co.KG, Alfred-Ritter-Str. 25, D-71111 Waldenbuch Grund der Warnung: Möglicherweise können einzelne Tafeln Kunststoffteile enthalten. Betroffene Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
  • Produktbezeichnung: KLC Delikatess Geflügel Fleischwurst 2x 200g Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Paul Daut GmbH & Co. KG Schmeerplatzweg 11 33378 Rheda-Wiedenbrück Vertrieb über Kauflandfilialen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein Grund der Warnung: […]
  • Produktbezeichnung: Bio Streuobst Birnensaft 1 Liter Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Jung Fruchtsäfte GbR Goethestr. 18 79331 Teningen-Köndringen E-Mail: info@jung-saefte.de Telefon: 07641 96 22 02 2 Der Vertrieb ist auf Baden-Württemberg beschränkt. Grund der Warnung: Im […]
  • Produktbezeichnung: Harzer Schinkenwürstchen Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Gmyrek Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co KG Im Weilandmoor 1 38518 Gifhorn Grund der Warnung: Nachweis von Salmonellen bei Eigenkontrolluntersuchung Betroffene Länder: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  • Produktbezeichnung: Sour Patch Kids, Sorten „Tropical“ und „Watermelon“ Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): KKB Sweet & More Kielende 6 22885 Barsbüttel Hergestellt in der Türkei für: Mondelez Global LLC East Hannover NJ 07936 USA Grund der […]
  • Produktbezeichnung: Gut Bio Sonnenblumenkerne, 650g Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Estyria Naturprodukte GmbH Wollsdorf 75 8181 St. Ruprecht/Raab (Österreich) Vertrieb über: ALDI Nord und ALDI Süd Grund der Warnung: Im Rahmen von Eigenuntersuchungen wurden Salmonellen positiv […]
  • Produktbezeichnung: Nordseekäse 55% Scheiben in der Mehrlagenpackung, 150g Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Sales & Service Aktuell GmbH Am Weißbach 5 98646 Straufhain Grund der Warnung: Listeria monocytogenes – Bakterien Betroffene Länder: Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, […]
  • Produktbezeichnung: Nordseekäse 55% Scheiben in der 160g Schale Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Sales & Service Aktuell GmbH Am Weißbach 5 98646 Straufhain Grund der Warnung: Listeria monocytogenes – Bakterien Betroffene Länder: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, […]
  • Produktbezeichnung: Nordseekäse 55% – Scheiben in der Mehrlagenpackung, Frischepack 2 Lagen, 150g Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Sales & Service Aktuell GmbH Am Weißbach 5 98646 Straufhain Grund der Warnung: Listeria monocytogenes – Bakterien Betroffene Länder: […]
  • Produktbezeichnung: diverse Käseartikel Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Lebensmittel Manufaktur Pellworm GmbH Liliencronweg 3 25849 Pellworm Tel.: 04844-255 E-Mail: info@inselmeieri.de Grund der Warnung: Eine mikrobiologische Belastung (Listeria monocytogenes) kann nicht ausgeschlossen. Der Käse ist zum Verzehr […]
  • Produktbezeichnung: Diverse Käseartikel Typ: Lebensmittel Hersteller (Inverkehrbringer): Meierei-Genossenschaft Sarzbüttel eG Hauptstraße 43 25785 Sarzbüttel Telefon: 04806 901410 E-Mail: qm@kaeserei-sarzbuettel.de Grund der Warnung: Leider kann eine mikrobiologische Belastung (Listeria monocytogenes) nicht ausgeschlossen werden. Kund:innen, die das […]

Das sind die Gründe für eine Lebenmittelwarnung & Produktrückruf

Da offizielle Warnungen und Rückrufaktionen immer mit erheblichem Aufwand und Umsatzeinbußen einhergehen, entschließen sich weder Behörden noch Hersteller leichtfertig, diesen Weg einzuschlagen. Wird also gewarnt, können Verbraucher davon ausgehen, dass entweder schädliche Zusätze oder der sogenannte „Ekelfaktor“ dafür verantwortlich sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Glasscherben oder -splitter
  • Kunststoffteile
  • Metallspäne
  • Gefährliche Bakterien wie Salmonellen
  • Tote Insekten, Nager u.ä. in Lebensmitteln bzw. deren Verpackungen
  • Andere Verunreinigungen, etwa Haare, oder Chemikalien bzw. Pestizide

Eine tote Maus in der Cornflakespackung ist fies – aber nicht unbedingt lebensbedrohlich. Ganz anders sieht es aus, wenn eine Verunreinigung durch E-Coli oder Salmonellen festgestellt wird. Das kann Leben gefährden.

So funktioniert der Lebensmittelrückruf: Ablauf, Eigenkontrolle und Rechtliches

Für die Sicherheit der hergestellten und verkauften Lebensmittel haftet zunächst der Erzeuger. Da die Sanktionen bei fahrlässigem Handeln beachtlich sind, sind in Unternehmen in der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie Standards zur Wahrung der Qualität und zur Lebensmittelsicherheit implementiert. Diese sehen regelmäßige Prüfungen inhouse vor. Kommt es dennoch zu Beeinträchtigungen, wird zwischen Rückruf und Rücknahme unterschieden.

Eine Rücknahme findet dann statt, wenn die Produkte noch nicht an Endkunden herangetragen wurde. Der Hersteller informiert seine Vertriebspartner und holt die betroffenen Posten zurück zur Vernichtung.

Ein Lebensmittelrückruf wendet sich an Verbraucher, wenn die jeweiligen Erzeugnisse schon in Umlauf sind. Der Hersteller muss in Zusammenarbeit mit den Vertriebspartnern wie Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften, aber auch Onlineshops, Kunden zuverlässig und öffentlich informieren – und das über ein breites Spektrum von Kanälen:

  • Aushänge
  • Print-Anzeigen
  • Pressemeldungen
  • Soziale Netzwerke

Die Lebensmittelbehörden verfolgen den Ablauf und schalten sich ein, wenn die Kommunikation aus ihrer Sicht unzureichend ist, um Schaden vom Verbraucher abzuwenden.

Verbraucherschutz als oberste Priorität: Rückgabemöglichkeiten im Handel & Erstattungsrichtlinien

Ist der Lebensmittelrückruf angelaufen, können Kunden die betroffenen Produkte zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet – bisweilen auch ohne Belege und nicht am Ort des ursprünglichen Einkaufs. Die Informationen zum Ablauf sollten nicht nur durch den Hersteller selbst, sondern auch im Ladengeschäft und über die genannten Kanäle übermittelt werden, so dass Endverbraucher wissen, wie sie mit kontaminierten Lebensmitteln und vergleichbaren Konsumgütern verfahren.

Schlussfolgerung: Aktuelle Lebensmittelwarnungen beachten

Lebensmittelwarnungen sind keine Bagatelle! Eine Rückrufaktion ist für alle Beteiligten aufwendig und wird nur dann eingeleitet, wenn sie berechtigt ist. Als Verbraucher kann man sich online – auf dieser Website – oder auch mit speziellen Warn-Apps informieren und dann das Recht auf Rückgabe und die Kostenerstattung wahrnehmen. Im Interesse der eigenen Gesundheit!

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