Plastikteile in Lebensmittel – Rückruf von gehackten Tomaten

Nicht selten passieren Fehler in der Herstellung und Verarbeitung von Produkten. Insbesondere bei Lebensmitteln kann dies zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn diese konsumiert werden. Aus diesem Grund greifen entsprechende Rückholaktionen seitens der Hersteller und der Lebensmittelindustrie, um den Verbraucher vor Schäden zu schützen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit gibt hier ebenfalls entsprechende Warnungen raus.

Wegen Fremdkörper in gehackten Tomaten, die in Dosen vom italienischen Lebensmittelhersteller Specialità Italiane srl verkauft werden, wird die entsprechende Charge mit der Nummer L327NDB 6A-31/12/2020 SI LB 224 zurück gerufen. Das Produkt nennt sich “Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikom, 400g” und hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum zum 31.12.20.

Das Bundesamt hat hier ebenfalls bereits reagiert und wegen möglicher Verletzungsgefahr beim Verbraucher eine Warnmeldung heraus gegeben. Die entsprechende Charge darf keinesfalls konsumiert werden.

Hier in Deutschland wird das Produkt insbesondere bei Lidl vertrieben, die bereits möglicherweise betroffenen Dosen aus dem Sortiment genommen haben. Ein Umtausch der Ware ist jederzeit Filialübergreifend möglich.

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